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Sporthallentüre

 

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Sporthallentüren werden grundsätzlich als Stahlrahmensandwichkonstruktion gefertigt.


Aus Stabilitätsgründen sollten die Türen immer mit vierseitig umlaufenden Stahltragrahmen bzw. Stockrahmen ausgebildet werden. Die Türen sollten daher immer vor dem Sportboden versetzt werden.


Die Sporthallentüren dürfen nicht in die Halle aufschlagen, es dürfen auch keine Beschlagsteile vorstehen. Die Form der Türdrücker muss so beschaffen sein, dass ein Hängen bleiben von losen Kleidungsstücken wirksam verhindert wird.

 

Um die Türen während des Sportbetriebs immer geschlossen zu halten, und um eine Beschädigung der Befestigungskonstruktionen durch Zuschlagen der Türanlagen zu verhindern, sollten alle Türen mit Türschließer ausgerüstet werden.

 

Wenn Türen innerhalb einer kraftabbauenden Prallwandfläche liegen, müssen diese ebenfalls mit einer (für Türen) zugelassenen kraftabbauenden Prallwand ausgerüstet werden.

 

Um Störungen durch nachsehende Besucher zu vermeiden, und um die Sicherheit zu erhöhen, sollten die Sporthallenzugangstüren mit Sichtfenster ausgebildet werden.
Die Sichtfenster müssen völlig flächenbündig mit der Türoberfläche abschließen, ein Tiefenversatz zum Rahmen ist nicht zulässig.
Die Glasscheiben dürfen im Falle eines Anpralls keine vorstehenden Kanten freigeben.

 

Türschließer sind für alle Türen erforderlich.

Einerseits um die Türen während des Sportbetriebes immer geschlossen zu halten und um eine Beschädigung der Befestigungskonstruktion durch Zuschlagen der Türanlagen zu verhindern.

 

Eine Besonderheit bei den Sporthallentüren sind die sogenannten Nischentüren. Sie bieten die Möglichkeit, Sportgeräte schnell und platzsparend zu verstauen.

 

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