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Kletterwand    

 

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Kletterwand

 

Kletterwände sind grundsätzlich nach EN 12572 auszubilden.

Diese Norm regelt die Anforderungen an die Stabilität und Sicherungspunkte sowie deren Prüfung.

 

Einige wichtige Punkte sind zu beachten:

 

Sicherheitspunkte müssen ab einer Höhe von 3,1 m vorhanden sein.

Die maximalen Abstände der höher gelegenen Sicherungspunkte ergibt sich aus einer Berechnung.

 

Um eine gute Nutzbarkeit der Wände zu erreichen sollten die Sicherungspunkte vom Nutzer oder Routenbauer variiert werden können.

Es sind dafür ausreichend bemessene Befestigungspunkte in der Wandstruktur vorzusehen.

Der Abstand der Befestigungsmöglichkeiten sollte ab einer Höhe von 2,2 m im Raster von 0,4/0,4 m möglich sein.

Gewinde der Sicherungspunkte mindestens M 12.

 

Zur Befestigung der Sicherungspunkte dürfen nur zugelassene Beschläge mit gerundeten Kanten verwendet werden.

 

Zur Befestigung der Kletterwandgriffe sollen im Abstand von etwa 0,15/0,15 m mindestens M 10 Befestigungsmuffen eingearbeitet werden.

Die Muffen der Befestigungspunkte sollen von der Rückseite verschraubt ausgebildet werden. (Von der Rückseite eingeschlagene Muffen können sich bei unsachgemäßer Montage lösen und in den Wandhohlraum abfallen).

 

Um Schürfverletztungen zu vermeiden, soll die Korngröße der Besandung an der Kletterwandoberfläche 0,25 mm DM nicht überschreiten.

Die besandete Oberfläche muss, um den Abrieb zu reduzieren, mit einer zusätzlichen Deckbeschichtung fixiert werden.

 

Licht:

 

Bei der Beleuchtung mit mindestens 150 lx für Trainingsanlagen oder 250lx für Wettkampfanlagen ist

besonders auf eine geeignete Beleuchtung der überhängenden Wandteile zu achten.


Sicherung in Sporthallen:

 

Wenn Kletterwände in Sporthallen für Allgemeinsport aingebaut werden, müssen die Wände auf eine Höhe von mindestens 2,0 m gesichert werden.

 

Ausführungen:

 

Drehtüren vor der Kletterwandfläche bei Anlagen bis zu 5,0 m Breite

 

Hubtüren vor Boulderwandflächen bis zu 4,5 m Breite.

 

Abdeckung mit Niedersprungmatten mindestens 12 cm dick

(die Matten können während der Nutzung als zusätzliche Fallsicherung

verwendet werden.).

 

Wendetüren mit frontseitiger Prallwandverkleidung und an der Rückseite montierter Kletterwandfläche.

 

Die Kletterwände müssen nach bestimmten Benutzungsordnungen aufgestellt werden und dürfen nur so betrieben werden!


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