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Fensteranlagen für Sporthallen müssen völlig flächenbündig in die Prallwand integriert werden.

 

Die Verglasungen müssen in jedem Fall auf Ballwurfsicherheit und nach DIN 4103 sowie normtechnischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) geprüft sein.

 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

 

starren und flächenelastischen Fensteranlagen

 

Fenster mit starrer Ausführung dürfen nur in nicht kraftabbauenden Wänden integriert werden.

 

Flächenelastische Fensteranlagen

 

Fensterflächen innerhalb von kraftabbauenden  Prallwänden sollen, um  ihre Schutzwirkung auch für leichte SportlerInnen gut entfalten zu können, möglichst eine Glastafelgrösse von 3,2 m² nicht überschreiten.

Durch das hohe Flächengewicht der Verkleidungsplatten und der daraus resultierenden Massenträgheit würden ansonsten Stöße mit kleinem Energieanteil die kraftabbauenden Federelemente schlecht ansprechen.

Beim Einsatz von mehreren nebeneinander liegenden Gläsern müssen diese im Fugenbereich gekoppelt werden.

 

Wenn die Fensterflächen in nach DIN 18032 kraftabbauenden (elastischen) Wänden eingebaut werden, müssen diese ebenfalls kraftabbauend ausgebildet werden.


Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es unbedingt erforderlich, die Glasprallwände mit den angrenzenden Wandverkleidungen kraftschlüssig zu verbinden.

Damit im Falle eines Anpralls, die Glasfläche gemeinsam mit der Holzprallwand die gemäß DIN 18032 vorgeschriebene kraftabbauende Eintauchbewegung ausführt.

 

Bei punktelastischen Belägen muss, um Verletzungen an den Glaskanten wirksam zu verhindern, die kraftabbauende Verglasung 15 - 20 mm hinter der Prallwandoberfläche eingebaut werden.

Die Verglasungen müssen in jedem Fall mit auf Ballwurfsicherheit und nach DIN 4103 sowie normtechnischen Regeln für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) geprüft sein.

 

Von besonderer Bedeutung ist die Befestigung der Verglasung am Stockrahmen, insbesondere bei Punktbefestigungen ist der Nachweis der Anprallfestigkeit nach DIN 4103 erforderlich.

 

Die Fensterflächen mit Brand oder Rauchschutzanforderungen können einfach realisiert werden. Dabei hat es sich bewährt Standardbrandschutzfenster innerhalb der dahinterliegenden Mauer einzubauen und Sporthallenseitig eine zusätzliche kraftabbauende Verglasung  bündig in die Prallwandflächen einzubinden.

Die verwendeten Gläser müssen aus ESG oder VSG gearbeitet werden. Die Glasdicken sind abhängig von der Fenstergrösse und der Auflager, üblicherweise sind ESG-Verglasungen mit einer Dicke von 10 mm und VSG Verglasungen aus 2 Stk ESG je 5 mm ausreichend. Bei VSG Verglasungen soll die Verbundschichte mit einer Dicke von min 0,7 mm verwendet werden.

 

In Jedem Falle ist vor Verwendung der Gläser der Nachweis für die vorgesehene Anwendung, Scheibengrösse sowie der Art der Einspannung ein Nachweis nach DIN 18032 und DIN 4103 zu führen. Alle Glaskanten müssen gerundet oder gefast ausgeführt werden. Alle Ecken sollen ebenfalls mit Fase von min 3 mm ausgebildet werden.

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